Organisation_
Ganzheitliche Psychotherapie: Persönlich & Online
EMDRemote und Zoom
Erstgespräch
Eine vertrauensvolle, tragfähige Beziehung zwischen Psychotherapeut*in und Klient*in ist eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Psychotherapie. Auch dass Sie sich in meinen Räumlichkeiten wohlfühlen, ist wichtig. Das Erstgespräch dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen. Wir prüfen gemeinsam, ob wir uns eine fruchtbare Zusammenarbeit vorstellen können. Fühlen Sie sich hier und jetzt auch ermutigt, weitere Psychotherapeut*innen kennenzulernen. Sie dürfen wählen.
Weiteres Vorgehen & Verschwiegenheit
Entschließen Sie sich zu einer Psychotherapie, ist es mir wichtig Ihre Anliegen, Wünsche, Erwartungen und Ziele mit Ihnen zu klären. Als klinische Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich einer absoluten Verschwiegenheitspflicht. Es gibt davon nur eine Ausnahme: Selbst- und/oder Fremdgefährdung.
Dauer und Frequenz der Therapieeinheiten werden individuell mit Ihnen abgestimmt. Die Dauer einer Psychotherapie ist nicht vorgegeben. Sie richtet sich nach Ihren Möglichkeiten, Bedürfnissen, Erwartungen und Zielen.
Absageregelung
Verlässlichkeit ist ein wichtiger Eckpfeiler jeder guten und sinnvollen Zusammenarbeit. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden verrechnet.
Sollten Sie sich gesundheitlich im Stande fühlen, können wir die Therapieeinheit gerne Online über Videokonferenzen abhalten. Sie erhalten hierbei einen entsprechenden Link via E-Mail.
Denken Sie daran, wenn Sie den Termin fristgerecht absagen, besteht die Möglichkeit für jemand anderen, den Termin in Anspruch zu nehmen.
Kosten
Private Therapieabrechnung und Möglichkeit zur Teilrefundierung
EMDR- und Brainspotting-Einheiten werden sinnvollerweise meist als Doppeleinheiten angesetzt.
Ein Teil der Kosten kann durch die Krankenkasse refundiert werden – erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach Ihren Möglichkeiten.
Teilweise besteht die Möglichkeit, die restlichen Kosten mit einer privaten Zusatzversicherung abzudecken. Klären Sie das bitte vorher und direkt mit Ihrer Versicherung!
Möglichkeit zur weitgehenden bzw. vollen Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Die Krankenkassen in Salzburg bieten für „wirtschaftlich schwache“ Personen, die Möglichkeit einer entsprechenden Antragstellung (WS-Antrag, Österreichische Gesundheitskasse) und bei erfolgter Bewilligung die vollständige Übernahme der entstehenden Therapiekosten. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Weiter bieten die Krankenkassen in Salzburg die Möglichkeit Psychotherapie als Sachleistung für „schwer erkrankte“ Menschen an – sogenannte SE-Therapien. Hier übernimmt die ÖGK die gesamten Kosten, SVS und BVAEB berechnen einen Selbstbehalt.
Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gibt es die Möglichkeit Psychotherapie ebenfalls als Sachleistung – ohne Selbstbehalt, unabhängig von der Krankenkasse – in Anspruch zu nehmen. Dazu benötigt die Psychotherapeut*in einen sogenannten SKJ-Vertrag mit den Kassen.
SE-Verträge und SKJ-Verträge sind streng gebunden an einen entsprechenden Erfahrungsnachweis der Psychotherapeut*in.
Ich habe die Möglichkeit über WS-, SE- und SKJ-Vertrag mit den Kassen abzurechnen. Sprechen Sie mich bei Bedarf einfach an, ob es einen freien Platz gibt.
Allgemeine Informationen zu Psychotherapie & Klinisch-psychologischer Behandlung: